Hintergrund ist die Einigung des IT-Branchenverbands Bitkom mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre und wurde im Dezember 2015 beigelegt (golem.de). Man einigte sich auf einen Betrag von 6,25 Euro für Smartphones und 8,75 für Tablets. Die urheberrechtlichen Abgaben dienen der Bezahlung für legale Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Filmen, Fotos, Musik oder Texten. Das Geld fließt zunächst an die Verwertungsgesellschaften, wie die VG Wort oder die VG Bild-Kunst. Diese schütten es anschließend an die Urheber aus.
Mitglieder des Bitkom - also auch Apple - zahlen einen geringeren Satz von 5 und 7 Euro. Apple reicht diese Pauschale nun direkt an die Kunden weiter. Entsprechend lässt sich der Konzern iPads 6,95 Euro und Smartphones 4,95 Euro mehr kosten. Betroffen sind: iPhone 6S, iPhone 6S Plus, iPhone 5s, iPad Pro, iPad Air 2, iPad Air, iPad mini 4 und iPad mini 2.
Derzeit ist noch unklar wie andere Hersteller auf die Gebühren reagieren.
Füße stillhalten! Es fallen zwar fünf bis sieben Euro pro Produkt mehr an, aber clevere Preisvergleicher dürften davon nichts merken. Nehmen wir mal als Beispiel das iPhone 6S 16GB in Roségold. Im Apple Store muss man nun 744,95 statt vorher 739 Euro. Ein Blick in den Hardwareschotten Preisvergleich zeigt ein Angebot von 650 Euro gefolgt von mehreren Angeboten um die 699 Euro (Stand 04.01.2016).